Die von Ihnen gewünschte ärztliche Leistung ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Somit müssen Sie die
Kosten hierfür selber tragen. Die Liquidation erfolgt auf Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierbei werden situationsabhängig Steigerungen bis zum 3,5-fachen Satz angewandt.
Ärztliche Beratung und Untersuchung
je nach Aufwand verwenden wir üblicherweise die GOÄ-Ziffern aus dem Kapitel B I oder B III
Labor
je Blutentnahme berechnen wir Ihnen die GOÄ-Ziffer 250 (siehe Ziffernindex). Zudem stellen wir Ihnen die gewünschten Laborparameter in Rechnung.
Atteste
je nach Aufwand berechnen wir Ihnen Ziffern aus dem GOÄ-Kapitel B VI. Üblicherweise kommen die Ziffern 70 und 75 zum Einsatz.
apparative Untersuchungen
bitte entnehmen Sie dem alphabetisch sortierten Index das Honorar für die von Ihnen gewünschte Untersuchung.
Kostenvoranschläge
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