Die von Ihnen gewünschte ärztliche Leistung ist kein Bestandteil des Leistungskatalogs Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Somit müssen Sie die Kosten hierfür selber tragen. Die Liquidation erfolgt auf Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierbei werden situationsabhängig Steigerungen bis zum 3,5-fachen Satz angewandt.

 

Ärztliche Beratung und Untersuchung

je nach Aufwand verwenden wir üblicherweise die GOÄ-Ziffern aus dem Kapitel B I oder B III

 

Labor

je Blutentnahme berechnen wir Ihnen die GOÄ-Ziffer 250 (siehe Ziffernindex). Zudem stellen wir Ihnen die gewünschten Laborparameter in Rechnung.

 

Atteste

je nach Aufwand berechnen wir Ihnen Ziffern aus dem GOÄ-Kapitel B VI. Üblicherweise kommen die Ziffern 70 und 75 zum Einsatz.

 

apparative Untersuchungen

bitte entnehmen Sie dem alphabetisch sortierten Index das Honorar für die von Ihnen gewünschte Untersuchung.

 

Kostenvoranschläge

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